Welche Besonderheiten hat die Baugenehmigung in Bebauungsplangebieten?
Die Verfahren zur Baugenehmigung sind in den letzten Jahren vereinfacht worden. Dies trägt zur rascheren Abwicklung bei, wenn das Bauvorhaben ganz und gar den Maßgaben des Bebauungsplans sowie den bautechnischen Anforderungen entspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauunterlagen müssen bei den Gemeinden eingereicht werden.
Der Bauantrag muss mit allen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Die zugehörigen Baupläne müssen von einem Bauvorlageberechtigten erstellt sein. Die Gemeinde prüft den Antrag vorab und leitet ihn an die zuständige Genehmigungsbehörde weiter. Nach der Prüfung kann die Genehmigung meist nach zwei bis drei Monaten erteilt werden.